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   BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79   

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BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79 (https://dejure.org/1981,1017)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1981 - 5 C 41.79 (https://dejure.org/1981,1017)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 5 C 41.79 (https://dejure.org/1981,1017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium der Psychologie - Anforderungen an die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger Erstausbildung, die nach dem AFG gefördert wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 1014
  • DVBl 1982, 261
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Dabei ist bedeutungslos, dass Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 S 1 BAföG grundsätzlich nur für die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet wird (BVerwG Urteile vom 29.11.2018 - 5 C 10/17 - Juris RdNr 12 und vom 4.6.1981 - 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23 S 18; Nolte in Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Aufl 2018, § 7 BAföG RdNr 3) .
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Er hat damit dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz grundsätzlich nur Anspruch auf Vermittlung einer einzigen, nämlich der ersten Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23 S. 18).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Er hat damit dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz grundsätzlich nur Anspruch auf Vermittlung einer einzigen, nämlich der ersten Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23 S. 18).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte

    Ob dies anzunehmen ist, beurteilt sich bei einer Ausbildung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach den §§ 2 oder 3 und § 7 Abs. 2 BAföG, und zwar danach, ob sie abstrakt die gesetzlichen Merkmale erfüllte, die nach diesen materiellen Regelungen eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung aufweisen mußte (vgl. BVerwGE 55, 194 ; 61, 342 ; BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ).

    Die Vorschrift hat also - anders als § 2 Abs. 6 BAföG (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 a.a.O.) und anders als der ebenfalls auf die konkreten Verhältnisse des Auszubildenden abstellende, erst 1990 in den § 2 BAföG eingefügte Abs. 1 a - zumindest auch den Zweck, den Begriff der förderungsfähigen Ausbildung näher zu umschreiben (vgl. den Bericht der Abgeordenten Frau F. und Frau P. zu BTDrucks V/4377, S. 5) und damit zugleich die förderungsfähigen Ausbildungsstätten von den nicht förderungsfähigen abzugrenzen (vgl. Schieckel/Oestreicher, BAföG , § 2 Anm. 40).

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht gefördert worden ist (BVerwGE 55, 194 ; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - FamRZ 1981, 1014/1015>; BVerwGE 67, 235 ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht (BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Deshalb ist es bedeutungslos, dass Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 S 1 BAföG grundsätzlich nur für die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet wird (BVerwG Urteile vom 29.11.2018 - 5 C 10/17 - Juris RdNr 12 und vom 4.6.1981 - 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23 S 18; Nolte in Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Aufl 2018, § 7 BAföG RdNr 3) .
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Abgesehen davon, daß das Medizinstudium des Klägers in Konsequenz dieser Auffassung nach § 7 Abs. 1 BAföG und nicht, wie das Berufungsgericht entschieden hat, nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG zu fördern wäre, weil betriebliche Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht gefördert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 5 B 69.88 - ) und infolgedessen auch nicht zum Verlust des Grundanspruchs nach § 7 Abs. 1 BAföG führen (s. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - ), kann der Annahme, die Krankenpflegehelfer- und die Krankenpflegerausbildung seien als betrieblich-arbeitsrechtlich ausgestaltete, mithin nicht-schulische Ausbildungen anzusehen, förderungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 15.80

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung - Rechtmäßigkeit

    Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 -BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).

    Nicht geregelt ist jedoch, daß eine nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder nach vergleichbaren Regeln zu fördernde Ausbildung nicht auch die Merkmale einer förderungsfähigen Ausbildung im Sinne des § 7 BAföG erfüllen kann (Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel -

    Erforderlich ist vielmehr, daß die weitere Ausbildung zusammen mit der früheren Ausbildung (oder den früheren Ausbildungen) die Ausübung des Berufs erst ermöglicht (vgl. BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 20/80]; Urteile vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - , 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - , 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82

    Ausbildungsförderung - Altersgrenze - Absehen - Persönliche Verhältnisse -

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen

  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 70.82

    Anspruch auf Weiterzahlung der Ausbildungsförderung nach Abbruch einer

  • OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; nicht typenreiner

  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81

    Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 1117/19

    Ausbildungsförderung; Diplom Berufsakademie; Bachelor; Master; Akkreditierung

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 71.89

    Wohngeld und Ausbildungsförderungsg

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung

  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81

    Förderungsfähigkeit weiterer Ausbildungen im Sinne des

  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 35.81

    Förderungswürdigkeit von weiteren Ausbildungen nach dem

  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81

    Möglichkeit der weiteren Förderung bei Vorliegen eines Härtefalles

  • OVG Bremen, 23.06.1992 - 2 BA 10/92

    Erschöpfung des Förderungsanspruchs; Ausbildungsförderung; Abbruch eines

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 119.83

    Beanspruchung von Ausbildungsförderung für ein Studium nach dem Abbruch eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89

    Keine fachliche Weiterführung der Ausbildung durch Jurastudium

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 7 S 355/97

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität

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